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VG Saarlouis, 01.09.2005 - 10 K 330/03.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einzelfall der Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004 bei Behinderung in Form einer doppelseitigen Lippen-Gaumen-Spalte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Saarlouis, 18.05.2005 - 10 K 470/03
Serbien und Montenegro, Roma, Kosovo, Widerruf, Abschiebungsschutz, allgemeine …
Auszug aus VG Saarlouis, 01.09.2005 - 10 K 330/03
etwa das Urteil der Kammer vom 18.05.2005, 10 K 470/03.A und die Beschlüsse des OVG Saarland vom 07.07.2005, 2 Q 23/05 und 2 Q 24/05, jeweils m.w.N.Urteil der Kammer vom 18.05.2005, a.a.O.,.
- VG Saarlouis, 19.07.2005 - 10 K 360/03
Auszug aus VG Saarlouis, 01.09.2005 - 10 K 330/03
Kammer vom 19.07.2005, 10 K 360/03.A. - BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Saarlouis, 01.09.2005 - 10 K 330/03
sowie Urteil vom 25.11.1997, 9 C 58.96, BVerwGE 105,. - BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99
Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der …
Auszug aus VG Saarlouis, 01.09.2005 - 10 K 330/03
dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 29.7.1999, 9 C 2.99,.
- VG Saarlouis, 22.09.2010 - 10 K 67/10
Asylverfahrensrecht: Durchbrechung der Rechtskraft durch Widerrufsentscheidung
Mit Bescheid der Beklagten vom 27.10.2005, 2571020-138, wurde für ihn nach entsprechender Verpflichtung durch Urteil der Kammer vom 01.09.2005, 10 K 330/03.A, ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG wegen Behinderung durch eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und unmittelbar bevorstehende operative Eingriffe festgestellt.Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Akte 10 K 330/03.A und der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten und der Ausländerbehörde sowie der der Sitzungsniederschrift beigefügten Liste zu entnehmenden Dokumente aus der gerichtlichen Dokumentation Serbien-Kosovo-Montenegro, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.
Die zulässige, auf Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 12.01.2010, mit der die aufgrund Urteils der Kammer vom 01.09.2005, 10 K 330/03.A, erfolgte Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Bescheid vom 27.10.2005 widerrufen worden ist, gerichtete Klage ist begründet, weil der auf der Grundlage von § 73 Abs. 2 AsylVfG erfolgte Widerruf rechtsfehlerhaft erfolgt ist und daher den Kläger in seinen Rechten verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Nach Maßgabe der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer (§ 77 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz AsylVfG) gilt, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wie sie im Urteil der Kammer vom 01.09.2005, 10 K 330/03.A, festgestellt worden sind, nach wie vor vorliegen und daher nicht nachträglich im Sinne von § 73 Abs. 3 AsylVfG weggefallen sind.
Maßgeblich für die Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG mit Urteil der Kammer vom 01.09.2005, 10 K 330/03.A, waren die ärztlichen Bescheinigungen der Universitätskliniken des Saarlandes vom 27.04.2001 und 26.09.2002.